EU legt sich Sanktionsinstrument gegen unerwünschte Einmischung zu
Mit neuen Sanktionsmöglichkeiten will sich die EU gegen die Intervention von Drittstaaten in Angelegenheiten der Mitgliedsländer wehren. Das könnte zum Beispiel China betreffen.
Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten soll künftig mit weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich am Dienstagmorgen auf ein neues Sanktionsinstrument, wie beide Seite mitteilten. Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen, die in unzulässiger Weise in die politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedstaaten eingreifen.
Als mögliche Sanktionen könnten zudem Unternehmen aus den betroffenen Ländern von öffentlichen Ausschreibungen und der Beteiligung an EU-Programmen ausgeschlossen und andere Handels- oder Investitionsbeschränkungen erlassen werden.
Als ein möglicher Anwendungsfall der nun vereinbarten Regelung gelten chinesische Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sind und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirken.
Als Grund für das chinesische Vorgehenwird vermutet, dass Litauen seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan ausgebaut hat, indem es Taiwan ermöglichte, in der litauischen Hauptstadt Vilnius eine Repräsentanz unter eigenem Namen zu eröffnen. China reagierte darauf erbost, weil es das demokratische Taiwan als abtrünnige Provinz und nicht als unabhängigen Staat ansieht.
Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange, sprach angesichts der Einigung mit den Vertretern der Regierungen von einem großen Durchbruch. Es sei ein „umfassendes und starkes Paket zum Schutz der Wirtschaftsinteressen“ vereinbart worden, teilte der SPD-Politiker mit. Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmaßnahmen genutzt werden kann, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie.