Die EU-Kommission hat gestern eine Änderung der EU-Beihilferegeln vorgelegt. Mit den neuen Regeln sollen vor allem Investitionen in Bereich der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffproduktion beschleunigt und gefördert und Unternehmen, die unter besonderem Wettbewerbs-und Verlagerungsdruck stehen, unterstützt werden. Die Änderungen sind Teil eines Maßnahmenpakets mit der die EU auf den sogenannten Inflation Reduction Act (IRA), ein Subventionsprogramm der US-Regierung reagiert.

Der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:

„Das war ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Das sind sehr gute Nachrichten für den Industriestandort Niedersachsen. Die veränderten Beihilferegeln mit deutlich beschleunigten Genehmigungsverfahren sind ein Meilenstein für Transformation und grüne Technologien, da zukünftig anders und vor allem schneller gefördert werden kann. Für eine solche Änderung und Anpassung der Beihilferegeln habe ich mich seit Jahren in zahlreichen Gesprächen mit der EU-Kommission stark gemacht. Deshalb freut es mich sehr für Niedersachsen, dass diese Forderung endlich auf fruchtbaren Boden gefallen ist.

Allerdings steht und fällt jetzt aber auch alles mit Genehmigungsdauer. Die ist noch zu lang und muss wie angekündigt kürzer werden. Projekte dürfen nicht in der Warteschleife hängen, sonst haben wir klare Standortnachteile. Das gilt nicht nur für die Beihilfen sondern auch für andere Genehmigungsverfahren. Wir sind in Europa noch viel zu langsam bei der Umsetzung. Wir brauchen „Europe fast“ statt „Europe first“.

Das Europäische Beihilferecht hat schon lange ein Update nötig, da es schlichtweg nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr an die globalen Herausforderungen angepasst ist. Das benachteiligt den Standort Europa und unsere Wettbewerbsfähigkeit. Deswegen können die aktuellen Änderungen des Beihilferechts nur der Anfang sein. Wir brauchen eine grundlegende Reform, damit wir einfach auch schneller agieren und reagieren können.“

Info: Die vorgelegten Veränderungen umfassen einen neuen befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels und eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Detaillierte Infos finden Sie hier https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1563