Angesichts der Pläne für ein bilaterales Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA einigten sich die EU-Handelsminister am späten Freitagabend auf ein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission. Der EU-Kommission, die im Auftrag der EU die Verhandlungen mit den USA führen wird, ist damit ein klarer inhaltlicher Rahmen für die Gespräche mit den USA vorgegeben. „Wir hoffen nun auf eine schnelle Aufnahme der Verhandlungen zwischen Brüssel und Washington“, (...)

kommentiert Bernd Lange, handelspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, die Entscheidung.

Gleichzeitig warnt der Handelsexperte jedoch vor blinder Euphorie im Hinblick auf den für diesen Sommer angesetzten Start der bilateralen Handelsgespräche. „Es bestehen fundamentale Unterschiede zwischen der EU und den USA vor allem in den Bereichen Lebensmittelstandards, audiovisuelle Dienste, Arbeitnehmerrechte und Datenschutz“, erklärt Lange. Vor allem der aktuelle Abhörskandal in den USA belastet die anstehenden Verhandlungen. Der EU-Kommission wird vorgeworfen, unter Druck der USA europäische Datenschutzregeln aufgeweicht zu haben und so den Zugriff amerikanischer Behörden auf europäische Daten zu ermöglichen.

Der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete fordert die EU-Kommission daher auf, sich in den Verhandlungen nicht vor den Karren der USA spannen zu lassen: „Die EU-Kommission muss in den Verhandlungen beweisen, dass sie Willens ist, die in der EU geltenden hohen Standards beim Daten- und Verbraucherschutz zu verteidigen. Ansonsten werden wir Sozialdemokraten dem Abkommen am Ende nicht zustimmen.“

Ebenso fordert Bernd Lange die EU-Kommission auf, im Rahmen des Abkommens keinen Investitionsschutz zuzulassen, der es privaten Investoren ermöglicht, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung beispielsweise im Bereich Gesundheit und Umwelt vorzugehen. „Wir wollen nicht, dass Investoren vor Schiedsgerichten außerhalb staatlicher Rechtssysteme unbegrenzt Schadensersatzansprüche geltend machen können und damit europäischen Gesetzgebern jeglicher Handlungsspielraum genommen wird.“

Der Beginn der Verhandlungen wird diesen Sommer erwartet. Die EU-Kommission wird die Verhandlungen führen. Das Abkommen wird letztlich nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten können.