Die Kommission hat einen Industrieplan für den Grünen Deal vorgestellt, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO2-neutralen Industrie gestärkt und der rasche Übergang zur Klima-Neutralität unterstützt werden sollen. Mit dem Plan soll ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität von CO2-neutralen Technologien und Produkten geschaffen werden, die zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele Europas erforderlich sind.
Der Plan baut auf früheren Initiativen auf, stützt sich auf die Stärken des EU-Binnenmarkts und ergänzt die laufenden Bemühungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er besteht aus vier Säulen: einem berechenbaren und vereinfachten Regelungsumfeld, der Beschleunigung des Zugangs zu Finanzmitteln, der Verbesserung der Kompetenzen und offenem Handel für resiliente Lieferketten.

Wieso bedarf es eines Industrieplans für den Grünen Deal?

Im europäischen Grünen Deal, den die Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestellt hat, ist das Ziel festgelegt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Im EU-Klimagesetz sind sowohl die Verpflichtung der EU zu Klimaneutralität als auch das Zwischenziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, gesetzlich verankert.

Mit der Industriestrategie der EU wurde der Grundstein für eine Industriepolitik gelegt, die den doppelten Übergang zu einer grünen und einer digitalen Wirtschaft unterstützt, die Industrie der EU weltweit wettbewerbsfähiger macht und die offene strategische Autonomie Europas stärkt.

Um die Ökologisierung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und Investitionen in die Umgestaltung unserer Wirtschaft zu ermöglichen, hat die Kommission bereits einen klaren politischen Rahmen mit ehrgeizigen Rechtsvorschriften wie der Batterie-Verordnung oder der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geschaffen. Sie hat Allianzen in den Bereichen Batterien, Rohstoffe, Solarenergie, Wasserstoffenergie und kreislauforientierte Kunststoffe ins Leben gerufen, um die industrielle Zusammenarbeit zu fördern. Darüber hinaus zielen verschiedene EU-Finanzierungsquellen wie die Aufbau- und Resilienzfazilität, der Innovationsfonds, InvestEU und die Kohäsionspolitik darauf ab, öffentliche und private Finanzmittel zu mobilisieren, um die dringend benötigten grünen Investitionen zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des sich wandelnden geopolitischen Umfelds muss der industrielle Wandel hin zu CO2-Neutralität beschleunigt werden. Mit dem Industrieplan für den Grünen Deal wird sichergestellt, dass die EU Zugang zu den Technologien, Produkten und Lösungen hat, die für den Übergang zur CO2-Neutralität von entscheidender Bedeutung sind und eine wichtige neue Quelle für Wirtschaftswachstum sowie Grundlage hochwertiger Arbeitsplätze darstellen. Der Plan wird die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionen in die CO2-neutrale Industriebasis sowie in grüne industrielle Innovationen anziehen.

Was ist neu an dem Industrieplan für den Grünen Deal?

Die CO2-neutrale Industrie der EU spielt eine wichtige Rolle bei der Herstellung hochwertiger und innovativer Produkte, die weltweit verwendet werden. Der Plan wird die Umstellung der EU-Industrie auf Klimaneutralität beschleunigen, um so die Möglichkeiten für klimaneutrale Veränderungen zu nutzen. Durch den Plan wird sichergestellt, dass die EU Zugang zu diversifizierten CO2-neutralen Produktionskapazitäten hat, damit sie ihre Klimaziele erreicht und mehr und bessere Arbeitsplätze für die Europäerinnen und Europäer geschaffen werden.

Eine Reihe von EU-Programmen und -Initiativen unterstützen den Einsatz sauberer Technologien auf unterschiedliche Weise (z. B. Einsatz erneuerbarer Energien und damit zusammenhängender Infrastrukturen wie Netze, Entwicklung von Wasserstofferzeugungs- und -versorgungsnetzen). Durch den Industrieplan für den Grünen Deal werden diese Programme ergänzt, indem der Schwerpunkt auf die CO2-neutrale Produktionskapazität sowie auf die Entwicklung grüner Kompetenzen der Arbeitskräfte in der EU gelegt wird, damit diese optimal von dem Wandel profitieren. Mit dem Industrieplan für den Grünen Deal wollen wir die richtigen Bedingungen schaffen, damit CO2-neutrale Technologiebranchen in Europa florieren können – ohne Kompromisse in Bezug auf unsere offene Wirtschaft zu machen.

Was sind die wichtigsten Elemente des Plans?

Der Industrieplan für den Grünen Deal ruht auf vier Säulen:

  • einem berechenbaren, kohärenten und vereinfachten Regelungsumfeld, das den raschen Ausbau von CO2-neutralen Produktionskapazitäten unterstützt;
  • schnellerem Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln, indem Investitionen angekurbelt werden und gleichzeitig die Fragmentierung des Binnenmarkts vermieden wird;
  • Kompetenzen, indem sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte in Europa in den für den ökologischen Wandel erforderlichen Technologien ausgebildet sind und
  • offenem Handel für resiliente Lieferketten auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit den Partnern der EU, um eine diversifizierte und zuverlässige Versorgung und einen fairen internationalen Wettbewerb zu gewährleisten.

Wie werden die Ziele des europäischen Grünen Deals durch den Industrieplan für den Grünen Deal unterstützt?

Europa ist entschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Verfügbarkeit grüner Technologien und Erzeugnisse wie Photovoltaikzellen, Windturbinen, Wärmepumpen, Wasserstoffelektrolyseuren, Batterien und CO2-Abscheidungs- und -Speicherausrüstung sichergestellt werden.

Mit dem Industrieplan für den Grünen Deal wird dieses Problem angegangen, indem ein attraktives Umfeld für CO2-neutrale Investitionen geschaffen wird, damit die Kapazitäten der EU zur Herstellung dieser Produkte gestärkt wird und die Nachfrage gedeckt werden kann.

Was bringt der Industrieplan für den Grünen Deal den europäischen Unternehmen und der Gesellschaft?

Der Industrieplan für den Grünen Deal wird Unternehmen jeder Größe, die CO2-neutrale Produkte anbieten, die Möglichkeit bieten, ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten und zu florieren. Er wird außerdem die Geschäftstätigkeit aller Unternehmen unterstützen, da er eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Energieversorgung ermöglicht und saubere Technologielösungen, die zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks erforderlich sind, verfügbarer macht.

Die Gemeinschaften werden von den hochwertigen Arbeitsplätzen profitieren, die die saubere Technologieindustrie bietet, während die Bürgerinnen und Bürger in den Genuss einer saubereren Umwelt und einer nachhaltigeren Marktwirtschaft kommen.

Wie wird der Plan zur Vereinfachung des Regelungsumfelds beitragen?

Die Kommission wird wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vorlegen:

  • ein Netto-Null-Industrie-Gesetz zur Unterstützung industrieller Produktionskapazitäten und strategischer, länderübergreifender Projekte für CO2-neutrale Produkte durch schnellere Genehmigung und Entwicklung europäischer Normen
  • ein Gesetz über kritische Rohstoffe, um den Zugang zu kritischen Rohstoffen wie seltene Erden sicherzustellen, die für die Herstellung von CO2-neutralen Technologien und -Produkten von entscheidender Bedeutung sind
  • eine Reform des Strommarkts, um den Schwankungen der Energiepreise entgegenzuwirken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, erschwinglichen Strom bereitzustellen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die Vorteile zu verschaffen, die mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen verbunden sind.
  • Die Anwendung harmonisierter Nachhaltigkeits- und kreislauforientierter Anforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann dazu beitragen, die Nachfrage nach CO2-neutralen Produkten und -Lösungen berechenbarer zu machen.

Die Kommission wird sich vorrangig mit Ökodesign-Anforderungen an CO2-neutrale Technologien befassen.

Wie wird der Zugang zu Finanzmitteln durch den Plan beschleunigt?

Gleichzeitig mit dieser Mitteilung leitet die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über die vorübergehende Flexibilität der Vorschriften über die staatlichen Beihilfen ein. Insbesondere würden die vorgeschlagenen vorübergehenden Anpassungen die Berechnungen und Verfahren vereinfachen und die Genehmigungen beschleunigen. Diese Anpassung würde Folgendes umfassen:

  • Vereinfachung der Beihilfen für den Einsatz erneuerbarer Energien;
  • Vereinfachung der Beihilfen für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse;
  • verstärkte Investitionsförderungsprogramme zugunsten der Produktion strategischer CO2-neutraler Technologien, auch durch Steuervergünstigungen;
  • gezieltere Beihilfen für große neue Produktionsprojekte in strategischen CO2-neutralen Wertschöpfungsketten unter Berücksichtigung globaler Finanzierungslücken.

Darüber hinaus wird die Kommission die Anmeldeschwellen für staatliche Beihilfen für grüne Investitionen durch eine überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für den Grünen Deal weiter erhöhen. Zusammen mit einem Kodex bewährter Vorgehensweisen, der im Frühjahr von der Kommission und den Mitgliedstaaten angenommen werden soll, wird dies dazu beitragen, die Genehmigung von IPCEI-bezogenen Projekten weiter zu straffen und zu vereinfachen.

Um eine Fragmentierung des Binnenmarkts durch unterschiedlich starke nationale Unterstützung zu vermeiden, müssen die EU-Mittel aufgestockt werden. Zur Finanzierung der CO2-neutralen Industrie trägt eine Reihe von Programmen bei, insbesondere:

  • die Aufbau- und Resilienzfazilit. Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten heute Leitlinien für die Ausarbeitung ihrer REPowerEU-Kapitel, die zu ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen gehören, zur Verfügung. Um die Unterbrechung der Lieferketten zu beheben und den durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten wirtschaftlichen Härten zu begegnen, werden in den Leitlinien Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit angeregt, etwa durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Genehmigungen, steuerliche Anreize und Investitionen in die für den industriellen Wandel erforderlichen Kompetenzen.
  • Programm InvestEU, bei dem die Verfahren vereinfacht und die Produkte an den aktuellen Bedarf angepasst werden.
  • der Innovationsfonds; die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2023 ein wettbewerbsorientiertes Angebot zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu veröffentlichen und diesen Mechanismus auf andere CO2-neutrale Technologiebereiche auszuweiten.

Auf der Grundlage einer laufenden Bewertung des Investitionsbedarfs prüft die Kommission Möglichkeiten für mehr gemeinsame Finanzierungen auf EU-Ebene, um auf diese Art Investitionen in die Herstellung von CO2-neutralen Technologien zu fördern. Die Kommission wird kurzfristig mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf REPowerEU, InvestEU und dem Innovationsfonds liegen wird, um eine Überbrückungslösung für eine schnelle und gezielte Unterstützung zu finden.

Mittelfristig beabsichtigt die Kommission, strukturell auf den Investitionsbedarf zu reagieren, indem sie einen Europäischen Souveränitätsfonds vorschlägt, um den Vorsprung der EU bei kritischen und neu entstehenden Technologien, einschließlich CO2-neutralen Technologien, aufrechtzuerhalten.

Wie wird der Plan dazu beitragen, die Verfügbarkeit grüner und digitaler Kompetenzen zu verbessern?

Die Kommission

  • arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Festlegung von Zielen und Indikatoren zur Überwachung von Angebot und Nachfrage bei Kompetenzen und Arbeitsplätzen in den für den ökologischen Wandel relevanten Sektoren unter Berücksichtigung alters- und geschlechtsspezifischer Aspekte.
  • arbeitet mit den Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor zusammen, um die europäische Hochschulstrategie umzusetzen, die eine Schlüsselrolle bei der Sicherung zukunftstauglicher Kompetenzen spielt.
  • wird daran arbeiten, Europa für internationale MINT-Studierende und -Forschende attraktiv zu machen.
  • wird an der Einrichtung von Kompetenzpartnerschaften für erneuerbare Energie an Land, Wärmepumpen und Energieeffizienz arbeiten.
  • wird vorschlagen, „Net-Zero Industry Academies“ (Akademien für eine CO2-neutrale Industrie) zu gründen, die Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme in strategischen Branchen anbieten und so zu den Zielen der Klimaneutralität beitragen, sowie eine Akademie für nachhaltiges Bauen.
  • wird die Anerkennung von Qualifikationen erleichtern.
  • wird prüfen, wie sich ein Ansatz, bei dem in erster Linie tatsächlich vorhandene Kompetenzen zählen, mit bestehenden qualifikationsbasierten Ansätzen kombinieren lässt.
  • wird einen Vorschlag zur Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen vorlegen und die Schaffung eines EU-Talentpools prüfen, um Drittstaatsangehörigen den Zugang zu vorrangigen Sektoren der EU-Arbeitsmärkte zu erleichtern.

Die Kommission wird auch die Abstimmung öffentlicher und privater Finanzierung für die Kompetenzentwicklung unterstützen und Anreize für mehr Investitionen in die Ausbildung schaffen, indem sie unter anderem folgende Maßnahmen prüft:

  • Anhebung der Obergrenze für KMU-Ausbildungsbeihilfen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;
  • Buchhalterische Behandlung der Weiterbildungsausgaben von Unternehmen als Investition statt als Kosten.

Welche Rolle spielt der Handel in dem Plan?

Die Handelspolitik ist ein wesentliches Element, um die Führungsrolle der EU bei CO2-neutralen Technologien zu bewahren, da sie die Verbindung des Binnenmarkts mit Wachstumspolen außerhalb unseres Kontinents gewährleistet und gleichzeitig sicherstellt, dass wir Zugang zu den für den Übergang zu sauberen Energien entscheidenden Inputs erhalten. Aus diesem Grund stellen die globale Zusammenarbeit und ein reibungsloser offener und fairer Handel die vierte Säule des Industrieplans für den Grünen Deal für den Übergang zu sauberer Wirtschaft dar. Die Kommission

  • wird das Netz von Freihandelsabkommen der EU weiter ausbauen und zugleich die bereits bestehenden Abkommen durch eine wirksame Um- und Durchsetzung optimal nutzen.
  • wird weiterhin mit Partnern zusammenarbeiten, um den ökologischen Wandel zu unterstützen, beispielsweise mit der EU-US-Taskforce zum US-Gesetz zur Senkung der Inflation (Inflation Reduction Act).
  • wird Rohstoffpartnerschaften mit gleichgesinnten Partnern prüfen mit dem Ziel, einen Club für kritische Rohstoffe zu gründen, in dem Rohstoff-„Verbraucher“ und ressourcenreiche Länder zusammenkommen, um die globale Versorgungssicherheit durch eine wettbewerbsfähige und diversifizierte industrielle Basis zu gewährleisten.
  • wird Industriepartnerschaften für saubere und CO2-neutrale Technologien prüfen, die die weltweite Einführung sauberer Technologien fördern und die Rolle der industriellen Kapazitäten der EU bei der Verwirklichung der globalen Energiewende unterstützen.
  • arbeitet an einer EU-Ausfuhrkreditstrategie im Einklang mit der Investitionspolitik der EU wie dem Global Gateway und den Abkommen über nachhaltige Investitionsförderung, um die Klimaneutralitätsziele zu erreichen.
  • ist bereit, erforderlichenfalls das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen einzusetzen, um die Gegenseitigkeit beim Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge zu fördern.

Die Kommission wird den Binnenmarkt mithilfe der Handelsschutzinstrumente auch vor unfairem Handel im Bereich der sauberen Technologien schützen und anhand der Verordnung über drittstaatliche Subventionen sicherstellen, dass Subventionen von nicht-EU-Ländern den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren, auch nicht im Bereich der sauberen Technologien. Mithilfe des EU-Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und des Instruments gegen Zwangsmaßnahmen wird sie auch angemessene Reaktionen auf handelsbezogene Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit der EU unterstützen.

Worum geht es in der Bekanntmachung über die Leitlinien der Kommission für die Aufbau- und Resilienzpläne im Kontext von REPowerEU?

In den Leitlinien für die Aufbau- und Resilienzpläne im Kontext von REPowerEU wird erläutert, wie bestehende Pläne geändert werden können und wie die Mitgliedstaaten REPowerEU-Kapitel vorbereiten können.

Erstens wird in den Leitlinien erläutert, aus welchen rechtlichen Gründen ein Plan geändert werden kann. In den Leitlinien sind auch Informationen über Gründe, Ziele und Art der Änderungen dargelegt, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen können.

Zweitens wird in den Leitlinien erläutert, wie die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer REPowerEU-Kapitel vorgehen sollten, wobei die Elemente, die aufgenommen werden müssen, sowie potenzielle Finanzierungsquellen und infrage kommende Maßnahmen dargelegt werden.

Diese Leitlinien ersetzen jene, die die Kommission im Mai 2022 veröffentlicht hat. Die Leitlinien der Kommission von Januar 2021 für die Ausarbeitung von Aufbau- und Resilienzplänen sind weiterhin gültig.

Wann werden die heute veröffentlichten Leitlinien in Kraft treten?

Die Mitgliedstaaten können einen geänderten Aufbau- und Resilienzplan mit einem REPowerEU-Kapitel vorlegen, sobald die Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität in der durch die Verordnung über REPowerEU-Kapitel geänderten Fassung (die „geänderte ARF-Verordnung“) in Kraft getreten ist. Wir gehen davon aus, dass dies in Kürze geschehen wird.

Um rasche Fortschritte bei der Verwirklichung der REPowerEU-Ziele zu gewährleisten, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, schon jetzt auf der Grundlage der heute angenommenen Leitlinien mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

Wie viel Geld steht den Mitgliedstaaten im Rahmen von REPowerEU zur Verfügung?

Insgesamt werden den Mitgliedstaaten knapp 270 Mrd. EUR aus der REPowerEU-Aufbau-und-Resilienzfazilität zur Verfügung stehen.

Aus diesen Mitteln wird die Aufbau- und Resilienzfazilität aufgestockt, sobald die geänderte ARF-Verordnung in Kraft tritt, und zwar um

  • 20 Mrd. EUR an neuen Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in die REPowerEU-Kapitel aufnehmen können. Die Mittel für diese Finanzhilfen werden aus dem Verkauf von Emissionshandelszertifikaten stammen.
  • 5,4 Mrd. EUR an Mitteln aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit, die die Mitgliedstaaten freiwillig auf die ARF übertragen können, um REPowerEU-Maßnahmen zu finanzieren. Dies kommt zu den bestehenden Übertragungsmöglichkeiten für 5 % der kohäsionspolitischen Mittel (bis zu 17 Mrd. EUR) hinzu.
  • Diese neuen Fördermöglichkeiten ergänzen die verbleibenden 225 Mrd. EUR an ARF-Darlehen, die die Mitgliedstaaten für REPowerEU-Zwecke nutzen können.

Sobald die überarbeiteten Pläne angenommen sind, können die Mitgliedstaaten eine Vorfinanzierung von bis zu 20 % der Mittel im Rahmen der REPowerEU-Kapitel beantragen, damit die Mittel rasch ausgezahlt werden können.

Welche Unterstützung ist gemäß der Aufbau- und Resilienzfazilität insbesondere zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sauberer Technologieindustrien vorgesehen?

Die 27 nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität genehmigt wurden, umfassen bereits 250-Mrd.-EUR-schwere Maßnahmen, die zum ökologischen Wandel beitragen, einschließlich mehrerer Investitionen zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie beim Übergang zur Klimaneutralität.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität und ihre neue REPowerEU-Komponente bieten erhebliche zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie ermöglicht eine Beschleunigung des Übergangs der EU-Industrie zur Klimaneutralität.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre REPowerEU-Kapitel um Investitionen und Reformen zu ergänzen, die die derzeitige und künftige Wettbewerbsfähigkeit sauberer Technologiebranchen in der EU unterstützen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, in ihre geänderten Pläne drei Arten von Maßnahmen aufzunehmen, mit denen saubere Technologiebranchen/Wertschöpfungsketten unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden:

  • eine zentrale Anlaufstelle für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und saubere Technologien zur Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau und die Inbetriebnahme sauberer Technologieprojekte
  • Steuervergünstigungen oder andere Formen der Unterstützung für Investitionen in umweltfreundliche und saubere Technologien, etwa Steuergutschriften, beschleunigte Abschreibungen oder Subventionen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Aufwertung grüner Anlagewerte
  • Investitionen in die Umschulung von Arbeitskräften für eine grünere Zukunft

Aus welchen Gründen können die Mitgliedstaaten ihre bestehenden Pläne überarbeiten?

Höchste Priorität hat nach wie vor die rasche Umsetzung der bestehenden Pläne. Der geopolitische Kontext hat sich jedoch seit der Annahme der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität erheblich gewandelt. Daher wird in diesen Leitlinien beschrieben, wie die Mitgliedstaaten ihre Pläne auf der Grundlage der zulässigen rechtlichen Gründe überarbeiten können.

Eine Überarbeitung kann an finanzielle Aspekte geknüpft sein, d. h. notwendig sein, um zusätzliche REPowerEU-Mittel in Anspruch zu nehmen, einer Änderung der maximalen Mittelzuweisung eines Mitgliedstaats im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung zu tragen oder zusätzliche Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität aufzunehmen.

Die Mitgliedstaaten können auch Änderungen an ihrem Plan vornehmen, wenn sie nachweisen können, dass objektive Umstände die Umsetzung bestimmter Etappenziele und Zielwerte verunmöglichen. Diese objektiven Umstände können etwa mit der Inflation, Engpässen in der Lieferkette oder der Tatsache zusammenhängen, dass es eine bessere Alternative gibt, um das mit einer Maßnahme verfolgte politische Ziel zu erreichen.

Die Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten Flexibilität, die Pläne an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Gesamtziel der Pläne bestehen bleibt.

Gibt es eine Frist für die Änderung eines Plans durch die Mitgliedstaaten?

Um eine rasche Umsetzung der REPowerEU-Maßnahmen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ihre geänderten Pläne mit den REPowerEU-Kapiteln bis spätestens 30. April 2023 vorlegen.

In den REPowerEU-Kapiteln sollten die Herausforderungen, mit denen sich die Mitgliedstaaten konfrontiert sehen, umfassend behandelt werden.

Um zu gewährleisten, dass die verbleibenden Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich zugewiesen werden, werden die Mitgliedstaaten ersucht, ihr Interesse an der Aufnahme von Darlehen so bald wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität, zu bekunden.

Welche Grundsätze gelten, wenn Mitgliedstaaten Änderungen an ihren Plänen vornehmen möchten?

Insgesamt gibt es einige zentrale Grundsätze, die die Kommission den Mitgliedstaaten bei der Vornahme von Änderungen an ihren Aufbau- und Resilienzplänen nahelegt. Dazu gehören:

  • Priorität ist nach wie vor die Umsetzung der Maßnahmen in den bestehenden Aufbau- und Resilienzplänen. Die Mitgliedstaaten sollten ausreichende Fortschritte bei den Reformen und Investitionen sicherstellen und sich nach Kräften bemühen, die Zahlungsanträge rechtzeitig einzureichen.
  • Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem überarbeiteten Plan Maßnahmen Vorrang einräumen, deren Umsetzung bereits im Gange ist und die bis zum Ablauf der Frist im Jahr 2026 durchgeführt werden können. Dies dürfte dazu beitragen, dass schneller Fortschritte bei der Verwirklichung der REPowerEU-Ziele erzielt werden.
  • Die Mitgliedstaaten werden ferner ersucht, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und mit der Kommission ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der Fazilität zu erörtern, um festzustellen, ob Änderungen dazu beitragen könnten, die Umsetzung bestehender Maßnahmen zu beschleunigen.

Welchen Beitrag kann das REPowerEU-Kapitel in den überarbeiteten Plänen zur Bewältigung der Energiekrise leisten?

Die REPowerEU-Kapitel der überarbeiteten Pläne werden einen Rahmen mit gezielten Investitionen und Reformen zur Stärkung der industriellen Basis der EU und der Energieresilienz der EU bieten und erhalten hierzu finanzielle Unterstützung.

Diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, den ökologischen Wandel zu beschleunigen, unter anderem durch die Diversifizierung der Energieversorgung, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, den Ausbau der Energiespeicherkapazitäten und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Die REPowerEU-Kapitel sollten auch dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu stärken und durch Regulierungsmaßnahmen, Steuererleichterungen, finanzielle Unterstützung und Weiterbildung der Arbeitskräfte den Übergang zu CO2-freien oder -armen Technologien und sauberen Technologien zu fördern.

Warum bedarf es einer weiteren Lockerung der Vorschriften über staatliche Beihilfen?

Die Kommission überprüft fortlaufend die bestehenden Vorschriften über staatliche Beihilfen, um sicherzustellen, dass sie ihren Zweck erfüllen.

Wie im Industrieplan für den Grünen Deal dargelegt, müssen wir die Dekarbonisierung der EU-Industrie und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich der bestehenden vereinfachten Vorschriften über staatliche Beihilfen auf alle Technologien für erneuerbare Energien auszuweiten. Darüber hinaus wollen wir den Mitgliedstaaten Möglichkeiten bieten, damit sie einfacher bestimmen können, in welchem Umfang sie den einzelnen Projekten Beihilfen gewähren können, wobei sicherzustellen ist, dass die Beihilfen stets verhältnismäßig sind.

Damit die europäische Industrie auch künftig attraktiv ist, muss zudem sichergestellt werden, dass sie angesichts der derzeit außerhalb der EU verfügbaren Angebote und Anreize wettbewerbsfähig bleibt. Aus diesem Grund schlägt die Kommission neue verhältnismäßige Bestimmungen über staatliche Beihilfen vor, um etwaigen Risiken entgegenzuwirken, dass Investitionen in strategische saubere Technologiebranchen in unfairer Weise in Drittländer verlagert werden, indem sie eine neue Möglichkeit für Investitionsbeihilfen bei gleichzeitiger Verhinderung von Standortverlagerungen einführt.

Welche Beihilfevorschriften sollen laut Kommissionsvorschlag überarbeitet werden?

Angesichts der derzeitigen Krise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöst wurde, im Lichte der ökologischen und digitalen Ziele der Kommission und aufgrund der Herausforderungen, denen sich die europäische Industrie gegenübersieht, schlägt die Kommission vor, den bestehenden befristeten Krisenrahmen anzupassen, damit die Mitgliedstaaten Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ausschlaggebend sind, fördern können. Der Entwurf des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels für staatliche Beihilfen, der den Mitgliedstaaten heute zur Konsultation übermittelt wurde, ist ein wichtiges Element des Vorschlags der Kommission für einen Industrieplan für den Grünen Deal – insbesondere für die zweite Säule, mit der ein schnellerer Zugang zu Finanzmitteln sichergestellt werden soll. Gleichzeitig stellt die Kommission durch die Annahme eines gemeinsamen, für alle Mitgliedstaaten geltenden Rahmens sicher, dass Verzerrungen auf dem Binnenmarkt sowohl zeitlich als auch in ihrem Ausmaß begrenzt sind.

Darüber hinaus überarbeitet die Kommission derzeit die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung („AGVO“), die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Beihilfemaßnahmen direkt durchzuführen, ohne sie vorab zur Genehmigung bei der Kommission anmelden zu müssen. Die überarbeitete AGVO soll in den kommenden Wochen angenommen werden und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Unterstützung von Maßnahmen in Bereichen geben, die für den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, wie Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung, emissionsfreie Fahrzeuge und Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Insbesondere beabsichtigt die Kommission, die Anmeldeschwellen für die Förderung grüner Investitionen weiter anzuheben, den Anwendungsbereich von Investitionsbeihilfen für Lade- und Tankinfrastrukturen auszuweiten und KMU-Ausbildungsbeihilfen für den Aufbau von Kompetenzen weiter zu erleichtern.

Die Überarbeitung der AGVO wird unter anderem dazu beitragen, die Einführung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) weiter zu straffen und zu vereinfachen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung kleinerer, mit IPCEI zusammenhängender innovativer Projekte, vor allem solcher, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus arbeitet die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an einem Verhaltenskodex für eine transparente, inklusive und schnellere Gestaltung von IPCEI. Der Verhaltenskodex soll im Frühjahr dieses Jahres von der Kommission und den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.

Welche Änderungen schlägt die Kommission am Befristeten Krisenrahmen vor?

Der am 23. März 2022 angenommene Befristete Krisenrahmen für staatliche Beihilfen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine die Wirtschaft zu stützen. Er wurde am 20. Juli 2022 im Einklang mit den Zielen von REPowerEU geändert, um das Paket zur Vorbereitung auf den Winter zu ergänzen; anschließend wurde er am 28. Oktober 2022 angesichts der hohen Gaspreise in der EU abermals geändert, um die Versorgungssicherheit in diesem Winter zu gewährleisten. Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Im Zusammenhang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal schlagen wir vor, die Gewährung von Beihilfen in Sektoren, die für den grünen Wandel von strategischer Bedeutung sind, weiter zu vereinfachen. Daher konsultiert die Kommission derzeit die Mitgliedstaaten zum Entwurf eines Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels, in dem vorgeschlagen wird, Beihilfen bis Ende 2025 zuzulassen, um Folgendes zu ermöglichen:

  • den schnelleren Ausbau von Beihilfen für erneuerbare Energien und die Dekarbonisierung der Industrie;
  • Investitionen in die Herstellung strategischer Ausrüstung, die für den Übergang zur CO2-Neutralität erforderlich ist.

Wann wird die Kommission die überarbeiteten Beihilfevorschriften annehmen?

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten heute den Entwurf eines Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels zur Konsultation übermittelt. Sobald die Kommission die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten erhalten hat, wird sie diese prüfen und sie bei der Annahme des überarbeiteten Rahmens berücksichtigen. Dies wird voraussichtlich in den kommenden Wochen geschehen.

Ebenfalls in den kommenden Wochen wird die Kommission eine überarbeitete Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) annehmen.

Schließlich werden die Kommission und die Mitgliedstaaten im Frühjahr dieses Jahres den Kodex bewährter Vorgehensweisen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) annehmen.

Wie tragen die Vorschriften über die staatlichen Beihilfen dazu bei, dass Europa ein attraktives Investitionsziel bleibt?

Wir schlagen den Mitgliedstaaten klare, vorhersehbare und einfache Vorschriften in Bezug auf die Bedingungen für die Förderung der Herstellung von Waren vor, die für den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung sind. Um die Integrität des Binnenmarkts und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, schlagen wir vor, die Beihilfemaßnahmen zeitlich und in ihrem Umfang zu begrenzen und auf diejenigen Sektoren auszurichten, bei denen tatsächlich das Risiko besteht, dass sie auf unfaire Weise an Standorte außerhalb Europas verlagert werden.

Insbesondere schlagen wir vor, Beihilfen für die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und für CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie für damit zusammenhängende kritische Rohstoffe zuzulassen, die für die Herstellung solcher Ausrüstungsgüter benötigt werden. Für Vorhaben, die in benachteiligten Regionen in der EU durchgeführt werden (in denen das Pro-Kopf-BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt) oder die eine Investition in mehreren Mitgliedstaaten umfassen, können weitere Beihilfen bis zu der Höhe genehmigt werden, die der in dem betreffenden Drittland angebotenen Unterstützung entspricht, damit die Investitionen in Europa rentabel sind.

Weitere Informationen

Ein Industrieplan für den Grünen Deal für das CO2-neutrale Zeitalter

Pressemitteilung

Factsheet

Staatliche Beihilfen: Vorschlag für einen befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels

Leitlinien für REPowerEU-Kapitel im Zusammenhang mit Konjunktur- und Resilienzplänen