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Regenerative Energiequellen

8. April 2014: Industrielle Wertschöpfung in Europa halten

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Medienberichten zufolge haben Bundesregierung und EU-Kommission einen Kompromiss zu Strom-Rabatten für Unternehmen geschlossen. Demnach sollen energieintensive Industrieunternehmen im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft von den Förderkosten für erneuerbare Energien teilbefreit werden.
"Es ist gut und richtig, wenn energieintensive Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen, weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen werden", bekräftigt Bernd Lange.

Ausnahmen sollten dabei an die bereits bestehende Liste aus dem europäischen Emissionshandel geknüpft werden (Carbon-Leakage-Liste). So können wir die industrielle Wertschöpfung in Europa halten und Arbeitsplätze sichern."
"Es herrscht allerdings Klärungsbedarf bei der Gestaltung weiterer Ausnahmen. Dies betrifft vor allem die Frage, wie die Deckelung der Beträge der EEG-Umlage aussehen soll. Im Gegensatz zu prozentualen Angaben halte ich absolute Größen für sinnvoller. Sie sind kalkulierbarer und bieten mehr Investitionssicherheit", betont Lange.
"Für die industriellen Bereiche, die künftig nicht mehr unter die generelle Ausnahmeregelung fallen und eventuell mit Rückzahlungen konfrontiert werden, muss die EU-Kommission unbedingt konkrete Übergangsregelungen zulassen. Die Energiewende kann nur dann erfolgreich gelingen, wenn stabile und transparente Rahmenbedingungen Planungs- und Investitionssicherheit garantieren, faire Ausgangsbedingungen Wettbewerbsgerechtigkeit gewährleisten und bezahlbare Energiepreise für die europäischen Verbraucher sichergestellt sind", fordert der Energieexperte.
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2013 eine Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland mit EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

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