Zum Inhalt springen

9. April 2014: EU-Kommission darf Zukunft der Erneuerbaren nicht gefährden

Die EU-Kommission hat heute die neuen Beihilfeleitlinien zur Beurteilung staatlicher Förderprojekte in den Bereichen Energie- und Umweltschutz verabschiedet. Diese bilden den zukünftigen Rahmen für die Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor mit dem EU- Wettbewerbsrecht.

Unter anderem regeln die neuen Vorschriften die beihilferechtliche Beurteilung der nationalen Förderung Erneuerbarer Energien und stehen so in direkter Verbindung zur Reform des deutschen Erneuerbaren- Energien-Gesetzes.
Nach den Beihilfeleitlinien sollen staatliche Beihilfen schrittweise in eine marktorientiertere Förderung erneuerbarer Energien übergehen. Dabei werden Ausschreibungsverfahren für die Zuweisung der staatlichen Förderungen eingeführt und Einspeisetarife nach und nach weitgehend durch Einspeiseprämien ersetzt. "Am Ende des Tages müssen die Erneuerbaren wettbewerbsfähig sein", unterstreicht der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange. "Bis dahin sollte allerdings der beste Fördermechanismus zum Zug kommen. In der Vergangenheit haben sich vor allem Einspeisesysteme als besonders erfolgreich erwiesen, da sie die Entwicklung vielfältiger Technologien ermöglicht haben."
Die Leitlinien behandeln auch die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Hinsichtlich steigender Stromkosten und der damit verbundenen Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, bieten die neuen Vorschriften Möglichkeiten zur Entlastung für eine begrenzte Anzahl energieintensiver Industriesektoren. "Die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen darf nicht gefährdet werden, damit Arbeitsplätze und die industrielle Wertschöpfung in Europa sichergestellt werden. Deswegen geht der gefundene Kompromiss in die richtige Richtung", betont der Energieexperte.
"Die Zukunft der europäischen Energiewende muss so gestaltet sein, dass ein fairer Wettbewerb besteht und der derzeitige Förderflickenteppich von 170 Fördermodellen für Erneuerbare überwunden werden kann. Deswegen ist es richtig, durch klare gemeinsame Regelungen die Förderung der Erneuerbaren europäisch anzupacken. Länderspezifische Gegebenheiten sollten dabei allerdings weiterhin berücksichtigt werden, um den technologischen Fortschritt und das Ziel der EU, den Anteil der Erneuerbaren am europäischen Energiemix zu steigern, weiterhin zu gewährleisten", warnt Lange.
Die neuen Beihilfeleitlinien, die vom 1. Juli 2014 bis Ende 2020 gelten werden, bilden Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts und zielen darauf ab, bestehende Vorschriften kohärenter und einfacher zu gestalten.

Vorherige Meldung: Industrielle Wertschöpfung in Europa halten

Nächste Meldung: Gemeinsam für ein besseres Europa: Starke Kommunen. Starke Regionen.

Alle Meldungen