Umweltpolitiker in wesentlichen Fragen beim Pflanzenschutz weiter zuständig
Der Umweltausschuss im Europaparlament wird aller Voraussicht nach zur geplanten Pflanzenschutzanwendungsverordnung in wesentlichen Punkten die federführende Zuständigkeit behalten.
Der Forderung vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, nach einer gleichberechtigt geteilten Kompetenz der beiden Gremien zu den im Juli vorgelegten Kommissionsvorschlag dürfte nicht entsprochen werden. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitzenden, Bernd Lange, an Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola hervor.
Demnach dürften beispielsweise die Empfehlungen an das Plenum zum vorgeschlagenen Reduktionsziel und zu den Schutzgebieten den Umweltpolitikern obliegen. Auf der Basis des in dem Schreiben dargelegten „Kompromisses“ sollen die Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament - die sogenannte „Conference of Presidents“ - zeitnah eine Entscheidung über die Kompetenzverteilung treffen.
Im Einzelnen sollen die EU-Agrarpolitiker für Bereiche zuständig sein, bei denen der Verordnungsvorschlag die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betrifft. Dies gilt unter anderem für die Ausgestaltung der GAP-Strategiepläne. Nach dem Willen der Kommission ist bekanntlich vorgesehen, über dieses Instrument den Landwirten Anreize zur Senkung des chemischen Pflanzenschutzes anzubieten.
In dieser Frage, so Lange, sollte der Landwirtschaftsausschuss die alleinige Zuständigkeit erhalten. Eine Teilkompetenz soll dem Agrarpolitikern beispielsweise für den Bereich „Anwendungsgeräte bei beruflicher Verwendung" zugesprochen werden.