Europäisches Parlament stimmt für „Veggie-Burger“-Verbot.

Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:

„Mit dem heutigen Votum des Europäischen Parlaments hat die EVP – unterstützt von CDU/CSU – versucht, ein Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“, „Tofuschnitzel“ oder „Veggie-Burger“ durchzusetzen. Dabei geht es nicht um Verbraucherschutz, sondern um Symbol- und Verbotspolitikpolitik. Ich sage klar: Ich halte nichts von solchen Verboten. Wenn klar gekennzeichnet ist, was drin ist, reicht das – und dann kann man das auch Wurst nennen. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen keine Bevormundung, sondern Transparenz. Statt künstlicher Aufregung über Produktnamen sollten wir uns lieber um echte Informationen über Herkunft, Haltungsform und Tierwohl kümmern – das erwarten die Menschen zu Recht.

Die Verwendung fleischähnlicher Bezeichnungen sehe ich als kein Problem an, solange sie Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verwirren und dazu dienen einen Eindruck zu vermitteln, wie das Produkt zu verwenden ist und welchen Geschmack oder Konsistenz es hat. Verbraucherinnen und Verbraucher können selber entscheiden und brauchen keine Verbote seitens der Unionsparteien

Viel wichtiger ist, dass es klare Kennzeichnungen für alle tierischen Zutaten in Lebensmitteln gibt: Woher kommt das Fleisch in der Wurst? Wie war die Haltungsform der Tiere? Wurde das Tierwohl, auch über das gesetzliche Maß hinaus, sichergestellt? Dies sind für mich die wichtigen Baustellen, wenn es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln geht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten in diesem Bereich zu Recht echte Transparenz, die ihnen Wahlfreiheit garantiert und sie bei ihrer Entscheidung für ein nachhaltiges Konsumverhalten unterstützt.

Studien in Deutschland und anderen europäischen Märkten zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wohl zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten unterscheiden können. 

Ein Verbot würde nicht Klarheit schaffen, sondern im Gegenteil die Orientierung erschweren. Zudem geht der Vorschlag sogar noch über den – ebenfalls schon problematischen – Vorschlag der EU-Kommission hinaus, den diese im Juli vorgelegt hatte. Ein solches Verbot hätte zudem  weitreichende Folgen:  Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher ginge verloren, innovative Unternehmen würden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt, nachhaltige Ernährungssysteme würden unnötig ausgebremst, zusätzliche Bürokratie entstünde – ohne erkennbaren Mehrwert und besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie der Handel würden unverhältnismäßig belastet.

In Niedersachsen sind namhafte Firmen betroffen – zum Beispiel Rügenwalder Mühle, Wiesenhof und die Emsland-Group. Vegane und vegetarische Wurst- und Fleischalternativen machen zum Teil inzwischen bereits etwa 30 Prozent ihres gesamten Produktangebots aus.“