Die Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Grund hierfür sind die unzureichenden Zugeständnisse der ungarischen Regierung bei der Reform der Datenschutzbehörde und der Justiz.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen die ungarische Regierung einzuleiten, ist ein wichtiger Schritt und eine klare Botschaft an Ungarn, endlich auf den Boden der europäischen Verträge und Werte zurückzukehren.

Damit sendet die EU ein deutliches Signal an alle Mitgliedstaaten, die europäische Werte verletzen. Die Kommission macht deutlich, dass sie bereit und willens ist, ihre Rolle als Hüterin der Verträge effektiv einzunehmen.

Es handelt sich um zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission: Zum einen plant die Kommission eine Klage vor dem EuGH wegen der Verletzung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und der Entlassung ihres Präsidenten. Zum anderen sieht die Kommission in der Herabsetzung des Renteneintrittalters von Richtern auf 62 Jahre eine Altersdiskriminierung und Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz.

Die ungarische Regierung muss nicht nur europäische Gesetze umsetzen, sie muss dabei auch stets die europäischen Grundwerte achten. Grundrechte, wie die Unabhängigkeit der Justiz, der Schutz der Privatsphäre und die Meinungsfreiheit, auf die sich alle Mitgliedstaaten verständigt haben, müssen sich gerade in schwierigen Zeiten bewähren. Nur so können wir gemeinsam Krisen bewältigen und das gemeinsame Europa zum Nutzen aller stärken.