Das Europäische Parlament und der Rat haben heute eine abschließende politische Einigung über das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen erzielt. Dieses neue Instrument wird es der EU ermöglichen, auf wirtschaftlichen Zwang zu reagieren und damit ihre Interessen und die Interessen ihrer Mitgliedstaaten auch weltweit besser zu verteidigen.

Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen ist in erster Linie als Abschreckung gegen jeglichen möglichen wirtschaftlichen Zwang gedacht. Wenn dennoch wirtschaftlicher Zwang ausgeübt wird, bietet das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen eine Struktur, um das Drittland dazu zu bewegen, die Zwangsmaßnahmen durch Dialog und Engagement zu beenden. Sollte dieses anfängliche Engagement jedoch scheitern, verschafft es der EU auch Zugang zu einem breiten Spektrum möglicher Gegenmaßnahmen gegen ein Land, das Zwangsmaßnahmen anwendet. Dazu gehören die Einführung von Zöllen, Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen und Beschränkungen des Zugangs zu ausländischen Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die heute erzielte Einigung enthält einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die EU das Drittland auffordern kann, die durch seinen wirtschaftlichen Zwang verursachte Schädigung zu beheben. Sie umfasst auch Beschlussfassungsmodalitäten, insbesondere die Rolle des Rates bei der Feststellung, ob die EU oder ein Mitgliedstaat das Ziel von wirtschaftlichem Zwang sind, sowie Fristen für Maßnahmen der EU im Rahmen des Instruments.

Die EU wird weiterhin mit gleich gesinnten Partnern und Verbündeten zusammenarbeiten, um wirtschaftlichem Zwang entgegenzuwirken. Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen stellt hier eine bedeutende Ergänzung zu den internationalen Bemühungen dar.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die Verfahren zur Annahme der neuen Verordnung abschließen, bevor sie in Kraft treten kann. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Hintergrund

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind in den letzten Jahren zum Ziel bewussten wirtschaftlichen Drucks geworden. Die Europäische Kommission schlug das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen im Jahr 2021 im Rahmen ihrer neuen Handelsstrategie als neues, zielgerichtetes Instrument vor, um wirtschaftlichem Zwang entgegenzuwirken. Dieser Zwang wird als eine Situation definiert, in der ein Drittland versucht, Druck auf die EU oder einen Mitgliedstaat in Bezug auf ihre Wahlfreiheit auszuüben, indem dieses Drittland Maßnahmen gegen die EU oder einen Mitgliedstaat ergreift oder zu ergreifen androht, welche sich auf den Handel oder Investitionen auswirken sollen. Das Instrument kann durch ein breites Spektrum von Zwangsmaßnahmen ausgelöst werden.

Die Europäische Kommission wird sich bei der Prüfung der Aktivierung des Instruments auf die Beiträge von Interessenträgern stützen, und Unternehmen werden dann aufgefordert, einschlägige Informationen vorzulegen.

Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen und alle Maßnahmen, die im Rahmen des Instruments ergriffen werden können, stehen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU und beruhen vollständig auf dem Völkerrecht. Die Europäische Kommission wird in Kürze die für den 20. Juni 2023 geplante europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit vorstellen.

Weitere Informationen

Schutz vor wirtschaftlichem Zwang

Fragen und Antworten