
12. September 2022: Verbot für Waren aus Zwangsarbeit
Ausnahmen für kleine Unternehmen sieht die EU-Kommission anders als bei ihrem Lieferkettengesetz nicht vor. Sie argumentiert, dass auch kleine Unternehmen erhebliche Mengen von Waren auf dem Binnenmarkt verfügbar machen könnten. Um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen abzufedern, sollen die nationalen Behörden bei ihren Untersuchungen jedoch so weit oben wie eben möglich in der Lieferkette ansetzen, sprich so nahe wie möglich beim Verursacher der Zwangsarbeit.
Im Europäischen Parlament stößt der Entwurf auf Zustimmung. "Das ist explizit keine politische Waffe", sagte der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD). Das Gesetz solle gezielt Zwangsarbeit reduzieren und setze auf einen klaren evidenzbasierten Ansatz. Wichtig sei, dass immer auch der Dialog mit den Herstellern beachtet werde. Lange betonte, es gehe bei dem Gesetz nicht zuallererst um China. So stammten ungefähr 60 Prozent der blauen, aus der Pandemie bekannten Einweghandschuhe aus Malaysia. Dort würden sie häufig von Zwangsarbeitern hergestellt. [...]
Das Verbot kann erst und nur in Kraft treten, wenn ihm Europaparlament und der EU-Ministerrat der Mitgliedstaaten zustimmen. Da es sich dabei um eine sogenannte Verordnung handelt, gilt sie direkt in der gesamten EU, muss also von den EU-Staaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Greifen soll das Verbot zwei Jahre nach der Verabschiedung.