Verbot für Waren aus Zwangsarbeit
Ob Adidas, Nike, H&M, Boss, Volkswagen oder Sony, sie alle stehen in der Kritik, weil sie Vorprodukte aus der chinesischen Provinz Xinjiang bezogen haben. Wie inzwischen gut dokumentiert ist, wird die muslimische Minderheit der Uiguren dort zur Zwangsarbeit gezwungen. Zwangsarbeit ist allerdings keineswegs nur ein chinesisches Problem. 27,6 Millionen Menschen auf der Welt werden nach Schätzung der Weltarbeitsorganisation zur Arbeit gezwungen - beinahe die Hälfte davon in Asien und dem Pazifikraum. Das Europaparlament hat deshalb im Juni noch einmal ein Einfuhrverbot für Waren verlangt, die Zwangsarbeiter gefertigt haben. Vorbild sind die Vereinigten Staaten, wo es ein solches Verbot schon lange gibt. [...]
Ausnahmen für kleine Unternehmen sieht die EU-Kommission anders als bei ihrem Lieferkettengesetz nicht vor. Sie argumentiert, dass auch kleine Unternehmen erhebliche Mengen von Waren auf dem Binnenmarkt verfügbar machen könnten. Um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen abzufedern, sollen die nationalen Behörden bei ihren Untersuchungen jedoch so weit oben wie eben möglich in der Lieferkette ansetzen, sprich so nahe wie möglich beim Verursacher der Zwangsarbeit.
Im Europäischen Parlament stößt der Entwurf auf Zustimmung. "Das ist explizit keine politische Waffe", sagte der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD). Das Gesetz solle gezielt Zwangsarbeit reduzieren und setze auf einen klaren evidenzbasierten Ansatz. Wichtig sei, dass immer auch der Dialog mit den Herstellern beachtet werde. Lange betonte, es gehe bei dem Gesetz nicht zuallererst um China. So stammten ungefähr 60 Prozent der blauen, aus der Pandemie bekannten Einweghandschuhe aus Malaysia. Dort würden sie häufig von Zwangsarbeitern hergestellt. [...]
Das Verbot kann erst und nur in Kraft treten, wenn ihm Europaparlament und der EU-Ministerrat der Mitgliedstaaten zustimmen. Da es sich dabei um eine sogenannte Verordnung handelt, gilt sie direkt in der gesamten EU, muss also von den EU-Staaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Greifen soll das Verbot zwei Jahre nach der Verabschiedung.